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Einreise und Aufenthalt: Deutsche benötigen nur einen Pass oder bei der Einreise mit dem Flugzeug nur einen Personalausweis. Ein Visum ist nicht erforderlich. Die Bürger einiger Länder benötigen für die Türkei ein Visum, das jedoch problemlos bei der Einreise erteilt wird. Grundsätzlich dürfen Sie sich als Tourist ohne besondere Aufenthaltserlaubnis bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise in der Türkei aufhalten. Diese Erlaubnis kann auf Ihren Antrag hin von der zuständigen türkischen Behörde für weitere drei Monate verlängert werden. Zur Antragsstellung gehen Sie bitte vor Ablauf der Frist von 90 Tagen zur Ausländerpolizei und beantragen Sie dort eine Visumsverlängerung.
Erwerb von Grundbesitz Gemäß § 2644 des Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer Grundbesitz in der Türkei erwerben. Dieses Gesetz basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip. Das heißt, das Angehörige von Nationen, in denen Türken der Grunderwerb gestattet ist, auch in der Türkei Immobilien kaufen dürfen. Innerhalb von militärischen Sperr- und Sicherheitszonen, sowie von Dorfgrenzen, dürfen Ausländer keine Immobilien erwerben. Abwicklung Im Gegensatz zu Deutschland findet der Eigentumsübertrag ausschließlich auf dem Tapu Amt (Grundbuchamt) statt und nicht beim Notar. Notare sind nicht berechtigt Kaufverhandlungen durchzuführen, der Notar darf lediglich den Zahlungstermin abwickeln. Er ist somit Zeuge der Vertragsverhandlung. Zur Abwicklung ist ein Notar oder Anwalt nicht erforderlich. Abwicklungszeit Bei einem Verkauf an einen Ausländer dauert die Grundbucheintragung durchschnittlich bis zu drei Monaten. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der überregionalen Militärverwaltung die schriftliche Bestätigung ein, dass das Objekt nicht im militärischen Einzugsbereich liegt. Das ist reine Formalität. Sobald die Antwort vorliegt, erfolgt beim Grundbuchamt die Umschreibung innerhalb eines Tages. Ein vereidigter Dolmetscher muss dabei anwesend sein. Käufer und Verkäufer müssen unter Vorlage ihrer Ausweise und je zwei neuen Passbildern den Kauf protokollieren lassen. Durch das Grundbuchamt wird nach Zahlung des Kaufpreises das TAPU SENEDI, die Grundbesitzurkunde, ausgestellt und der Eigentumswechsel in das Grundbuch eingetragen. Wundern Sie sich nicht, wenn im Grundbuch ein niedrigerer Kaufpreis eingetragen ist (Unterverbriefung), dies ist üblich in der Türkei. Grundbuchamt Das türkische Grundbuch ist mit dem deutschen Grundbuch vergleichbar. Es wird beim Tapu Amt (Stadtverwaltung) geführt. Das Tapu genießt öffentlichen Glauben, daraus folgt, dass nur die im Grundbuch eingetragenen Belastungen auf dem Objekt lasten. |