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Gesetze die sie kennen sollten
Eigentumsgesetze in der Türkei  
  • A. Stockwerkseigentumsgesetz ( Wohnungseigentum)
Der Erwerb von Stockwerkseigentum ist im Anschluss an eine Teilungsanordnung durch das Grundbuch möglich und vollzieht sich in zwei Stufen.
1. Vor Fertigstellung und Abnahme der Wohneinheiten erwirbt der Käufer einen ideellen Anteil an der Anlage (kat irtifaki) und wird Miteigentümer am gesamten Grundstück zu einem bestimmten, klar definierten Anteil. Nach der späteren, den genehmigten Plänen entsprechenden Fertigstellung des Gesamtbauwerks, kann die Eintragung als Stockwerkseigentum (kat mülkiyeti) erfolgen.
2. Kommt es nach Fertigstellung zum Kauf, erwirbt der Käufer anteilsmäßig Miteigentum an Grund und Boden der Gemeinschaftsanlagen.

Der Begriff Stockwerkseigentum bedeutet, dass ein eigenes Recht begründet werden kann an allen, im technischen Sinne unabhängigen Teilen eines Gebäudes, z.B. Wohnungen, Büroräume, Ladengeschäfte, Garagen, etc. Diese Räume oder Einheiten müssen in sich abgeschlossen und unabhängig sein und einen eigenen Zugang haben, wie z.B. die Wohnungseingangstür.
Am Wohnungseigentum, kann der Eigentümer eigene Rechte begründen, es verkaufen, vermieten, verpfänden, Hypotheken aufnehmen usw.
Für die Art der Nutzung ist die ursprüngliche Widmung maßgebend. Es ist also unzulässig, ein Ladenlokal als Wohnung zu nutzen oder umgekehrt, hierzu bedarf es der einstimmigen Zustimmung aller Stockwerkseigentümer.

Umlagefähige gemeinschaftliche Verwaltungskosten sind:

Versicherungsprämien für das gesamte Haus, Kosten für laufenden Unterhalt, Ausbesserung und Verwaltung, Allgemeinstrom, Allgemeinwasser, wie auch Fahrstuhl.
Sind derartige Verwaltungskosten festgelegt, sie werden in der Regel in der Eigentümerversammlung festgesetzt, ist jeder Eigentümer verpflichtet, entsprechend seines Anteils die Verwaltungskosten zu zahlen.

  • B. Internationales Privatrecht:
Für Rechte an Grundstücken in der Türkei gilt das Belegenheitsprinzip. Es gilt also ausschließlich türkisches Recht für Entstehung, den Inhalt, die Änderung, die Übertragung und den Untergang dinglicher Rechte, auch für Besitz, Pfandrecht, Zwangsvollstreckung, usw.
Die Definition, was ein dingliches Recht ist, entscheidet sich nach dem türkischen Recht. Somit ist also auch der Kaufvertrag über eine in der Türkei liegende Immobilie türkischem Recht unterworfen. Allerdings kann der Vorvertrag (Verkaufsversprechensvertrag) auch im Ausland gültig geschlossen werden.
Türkische Immobilien betreffend ist immer das Gericht am Ort der Immobilie zuständig. Hieraus ergibt sich auch die internationale Zuständigkeit der türkischen Gerichte für derartige Rechtsstreitigkeiten.
Aus diesem Umstand ergibt sich auch, dass Urteile ausländischer Gerichte türkische Immobilien betreffend nicht anerkannt und vollstreckt werden, weil die ausschließliche Zuständigkeit den türkischen Gerichten unterliegt.

Gerichts- und Anwaltskosten
Die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Diese Kosten betragen in der Regel 10% des Streitwertes. Der Streitwert ist in der Klageschrift anzugeben. Können sich die Parteien über den Streitwert nicht einigen, so wird er von Amtswegen festgestellt.

Neubau / Einzelauftrag an eine Baufirma
Zuerst erwerben Sie das Grundstück Ihrer Wahl, wobei Sie die Frage der Bebaubarkeit und die Art der Bebauung durch eine Fachfirma klären lassen müssen.
Gleichzeitig sollten Sie Ihre Villa mit einem erfahrenen Architekten vor Ort planen. Dieser fertigt, alle notwendigen Statikunterlagen und Projektzeichnungen an und beantragt die Baugenehmigung für Sie.
Sodann schließen Sie mit einer fachlich versierten Firma einen Bauvertrag unter Zugrundelegung einer klar und eindeutig definierten Bau- und Leistungsbeschreibung und den Planungszeichnungen ab. Wichtig ist hierbei, einen Schlüsselfertigpreis in dem Vertrag festzulegen.
Außerdem sollten Sie sich Referenzobjekte zeigen lassen und mit Bewohnern der Häuser sprechen.

Weiterverkauf einer Immobilie
Die Immobilie kann jederzeit uneingeschränkt und zu jeder Zeit verkauft werden. Den Verkaufserlös kann man ohne weiteres wieder ins Ausland bringen.

Steuern
Ausländer können ihre Immobilie in der Türkei selbst nutzen, vermieten oder verpachten.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nach üblicher Art zu ermitteln, also durch Einnahme-/Überschuss-Rechnung. Statt Einzelaufstellung ist auch ein Pauschalabzug in Höhe von 25% der Brutto Erträge möglich.
Ein Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig, wenn das Eigentum innerhalb eines Jahres seit Erwerb weiter übertragen wird.
Bei der Vermietung eines Geschäftsraumes wird eine Steuer in Höhe von 20% der Mieteinnahmen erhoben.

Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Diese Steuerart ergibt sich aus einer Steuertabelle und ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Vermögenswert. Hiermit wird der Ausländer jedoch fast nie belastet.

Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen der Türkei und der Europäischen Union besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 16.April 1986 betreffend der Einkommen- und Vermögenssteuer. Das Abkommen folgt dem OECD Mustertext.
Für Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip, also zahlt z. B. ein Deutscher für seine türkischen Immobilien Steuern nur in der Türkei. In Deutschland gilt nur der Progressionsvorbehalt. Es gilt nur die kleine Auskunftspflicht, d.h. zwischenstaatlich dürfen nur solche Auskünfte ausgetauscht werden, die zur Durchführung des Abkommens erforderlich sind, also niemals solche, die die Besteuerung in dem einzelnen Staat selbst betreffen.

Aufenthaltsrecht - Arbeitserlaubnis
Für den Aufenthalt Deutscher in der Türkei ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - unabhängig vom Familienstand und vom Zweck des Aufenthaltes - bis zu fünf Jahren möglich.
Erteilung zunächst für 2 Jahre
Verlängerung um jeweils 5 Jahre
Bei Immobilienbesitz in der Türkei ist die Ersterteilung von 5 Jahren möglich.

Für die Beantragung benötigen Sie:
6 Passbilder
Fotokopie des gültigen Reisepasses
Verdienst-/Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid)
und/oder Nachweis über ein Sparguthaben (pro Monat 100,- Euro).
Nachweis über Wohneigentum/Mietvertrag

Hier wird auf die Ausführungen von der Deutschen Botschaft in Ankara ( www.ankara.diplo.de ) verwiesen.

Auto Import durch Ausländer

Deutsche Staatsbürger, die zu touristischen Zwecken in die Türkei reisen, können ihr Kraftfahrzeug für höchstens sechs Monate in einem Kalenderjahr vorübergehend in die Türkei einführen. Da das Fahrzeug im Reisepass eingetragen wird, muss es beim Verlassen der Türkei auch wieder ausgeführt werden.

Deutsche Staatsbürger, die zu Arbeits-, Forschungs- oder Studienzwecken für eine bestimmte Zeit in der Türkei leben, dürfen für diese Aufenthaltsdauer einen Wagen mitbringen.

Rentner mit einer Aufenthaltserlaubnis können ebenfalls, gegen Hinterlegung eines "Fons" einen Wagen für die Dauer des Aufenthalts in der Türkei einführen. Die Höhe des "Fons" richtet sich nach dem Alter des Fahrzeuges.

Import von Hausrat
Hausrat kann importiert werden, allerdings sind die Kosten für Transport, Zoll und Deposit in der Regel so hoch, das man besser in der Türkei das Mobiliar neu kauft.

Maklercoutage
Die gesetzliche Maklercoutage beträgt 6% vom vereinbarten Kaufpreis und ist je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer zu entrichten.
Der Käufer hat ein gesetzliches Rücktrittsrecht von zwei Wochen.

Erbrechtliche Bestimmungen
Wenn Ausländer, die in der Türkei Immobilien besitzen, sterben, so werden diese den Erben übertragen. Die Erben erhalten in diesem Fall vom Nachlassgericht ihres Landes einen Erbschein. Der deutsche Erbschein und eine entsprechende Übersetzung wird beim türkischen Landgericht eingereicht. Der Ausländer erhält per Gerichtsbeschluss vom türkischen Gericht eine Vollstreckungserklärung. Mit dieser Vollstreckungserklärung wird beim Tapuamt die Immobilie auf den/die Erben übertragen.
 
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